Konformitätserklärung
Mit dem Eintritt von Liquids und dem danach folgenden Hype tauchten schlagartig unzählige Personen auf, die sich als „Hersteller“ von E-Liquids ausgegeben haben. Diese führten ihre Tätigkeiten jedoch in der Regel nicht unter hygienischen und technisch einwandfreien Bedingungen aus, sodass die Qualität der Produkte minderwertig ausfiel und nicht den schärfer werdenden Tabakgesetzen entsprach. Zur Folge hatte dies zahlreiche verunsicherte E-Händler die nicht wussten, wo sie ihr Liquid, das den hohen Qualitätsstandards entsprechen soll, beziehen können. Wir haben uns daraufhin entschieden, Transparenz in den Liquid-Markt zu bringen, um den beunruhigten Händlern eine Sicherheit bieten zu können.
Mit dieser Erklärung möchten wir Ihnen versichern, dass unser Unternehmen HERRLAN-PSM e.K., als Hersteller für E-Liquide, E-Basen und E-Aromen, fristgerecht (zum 20. November 2016) bei der „European Commission Authentication Service“ (ECAS) registriert wurde und die Registrierung unserer E-Produkte gemäß aktuell gültiger TPD2 abgeschlossen ist.
In enger Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der ECAS aktualisieren wir unsere Datensätze regelmäßig. Um Ihre Rechtssicherheit zu gewähren, erfüllen wir stets sämtliche Anforderungen.
Unsere E-Liquide, E-Aromen und Rohstoffe sind
• CLP- und TPD/TPD2-konform
• frei von Konservierungsmitteln
• frei von Farbstoffen
• frei von Triacetin
• frei von Diacetyl
Nach Referentenentwurf I, II und III wurden verbotene Inhaltsstoffe aus unseren E-Aromen entsprechend der gültigen Richtlinie 2014/40/EU entfernt. Sämtliche durch uns angebotene und vertriebene E-Produkte sind anstandslos durch Behördenprüfungen bestätigt und nach derzeit geltenden Richtlinien der TPD (2001/37/EG), TPD2 (2014/40/EU) als auch der CLP (Classification, Labelling and Packaging) konform.
An dieser Stelle wollen wir nochmal verdeutlichen, dass der Einsatz herkömmlicher Lebensmittel-Aromen für E-Produkte strengstens untersagt ist und hinsichtlich der Produktwahl unbedingt darauf geachtet werden soll.